Geboren im Jahr 1927, lebte Waldemar bis zum Jahr 1945 in Leutersbach. Den ersten Kontakt mit Verstorbenen hatte er dort bereits während seiner Ausbildung zum Tischler, da es damals üblich war, dass die Bestattungen von der örtlichen Tischlerei durchgeführt wurden. Seit Dez. 1945 lebte er dann in Glandorf. Im Jahr 1950 heiratete er Maria Hendker, die gebürtig aus Schwege stammte. Durch seine Tätigkeit als Tischlermeister in der Sargfabrik Schmidt-Hendker hatte er Kontakt zu vielen Bestattern. Durch die Kontakte und Einblicke in die Bestattungsbranche reifte in ihm der Wunsch nach Selbstständigkeit. Durch flexible Arbeitszeiten bei der Sargfabrik konnte er seine Pläne umsetzen. Er gründete im Jahr 1965 das „Beerdigungs-Institut Freundel“. Nach anfänglichen Berührungsängsten überwand sich seine Frau Maria und unterstützte ihn bei der gesamten Organisation und Durchführung der Beerdigungen.
Ihre vier Kinder wuchsen mit dem Geschäft auf und erfuhren schon früh, was es heißt, immer erreichbar und flexibel sein zu müssen. Jeder wurde nach seinen Fähigkeiten mit einbezogen. Dadurch waren sie schon früh mit allen Arbeitsabläufen vertraut. Nach dem plötzlichen Tod von Waldemar im Jahr 1999 musste einiges umorganisiert werden, aber durch den Zusammenhalt der Familie war gewährleistet, dass das Unternehmen weiter geführt werden konnte.
Nach langer Krankheit verstarb im Jahr 2009 Maria. Jetzt wird das Unternehmen, welches in „Bestattungen Freundel“ umbenannt wurde, in der 2. Generation von Maria Freundel Jun. geleitet. Im Betrieb stark eingebunden ist vor allem ihr Bruder Norbert Freundel, aber auch alle anderen Familienmitglieder helfen im Bedarfsfall aus.
Auch die dritte Generation, Sabrina, Stephanie und Manuel Freundel, kennen bereits alle Abläufe und unterstützen den Familienbetrieb tatkräftig.
Fachwissen, Takt, Einfühlungsvermögen und Erfahrung sind notwendig, um in Trauersituationen helfen zu können. Die Erfahrung im Umgang mit dem Tod und der Trauer entsteht nicht von heute auf morgen. All das muss wachsen und wird so von Generation zu Generation weiter gegeben.
Seit 50 Jahren begleiten wir Familien in Glandorf und Umgebung und stehen ihnen vertrauensvoll zur Seite.
Ein Sterbefall tritt ein – Was nun?
Der Tod eines nahe stehenden Menschen bringt immer eine starke emotionale Belastung mit sich. Diese Situation kann unerwartet und plötzlich eintreten, oder auch durch eine Krankheit absehbar gewesen sein. In beiden Fällen müssen einige Dinge direkt veranlasst werden. Alles andere erledigen wir gemeinsam mit Ihnen. Bei einem Sterbefall zu Hause sollten Sie zuerst einen Arzt rufen, der auch die Todesbescheinigung ausstellt. Diese Todesbescheinigung verbleibt bei dem Verstorbenen. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder im Pflegeheim wird diese automatisch erstellt. Der Personalausweis und die Todesbescheinigung sind zuerst die wichtigsten Dokumente. Zu Ihrer Unterstützung empfiehlt es sich, Familienangehörige oder gute Freunde zu informieren, die Ihnen beistehen.
Bitte setzen Sie sich dann mit uns unter der Telefon-Nr. 05426/660 in Verbindung. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Aus Erfahrung wissen wir, dass vielen Angehörigen in diesem Moment oft die Kraft fehlt, sich um Papiere und Dokumente zu kümmern. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Dokumente zusammenzutragen.
Die persönlichen Unterlagen, die benötigt werden, variieren nach dem Familienstand der verstorbenen Person. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden | |
---|---|---|---|---|
Personalausweis | x | x | x | x |
Geburtsurkunde | x | x | x | x |
Heiratsurkunde | x | x | x | |
Sterbeurkunde des Ehepartners | x | |||
Scheidungsurteil | x |
Weitere wichtige Dokumente sind folgende:
Alle weiteren Aufgaben besprechen und erledigen wir gemeinsam. Dazu gehören unter anderem folgende Dinge:
usw.
Die Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart in christlichen Kulturen. Der Verstorbene wird hierbei in einem Sarg aus Holz beerdigt. Bei der Wahl der Grabstätte gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Es kann zwischen Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten gewählt werden. Wahlgrabstätten werden in Glandorf für 35 Jahre erworben. Bei diesen besteht nach Ablauf dieser Zeit ein Wiederkaufsrecht. Bei Reihengrabstätten, die für die Ruhezeit von 25 Jahren erworben werden, entfällt dieses Wiederkaufsrecht und die Grabstätte fällt an den Friedhofsträger zurück. Bei beiden Arten der Grabstätten können diese individuell gestaltet werden. Eine Ausnahme bilden dabei die so genannten Reihengräber ohne Gestaltungsmöglichkeit. Diese werden von dem Friedhofsträger gepflegt und können daher nicht individuell gestaltet werden.
Die Feuerbestattung
Auch bei Feuerbestattungen besteht in Deutschland die Sargpflicht. Das bedeutet, der Verstorbene wird immer mit einem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt. Vor der Beisetzung kann eine individuelle Trauerfeier entweder vor der Einäscherung mit Sarg oder nach der Einäscherung mit der Urne stattfinden. Neben der bekannten Beisetzungsmöglichkeit auf dem Friedhof (Wahl- oder Reihengrabstätte) wird inzwischen auch die Baumbestattung immer beliebter. Hierbei kann auf sogenannten Waldfriedhöfen ein Platz an einem Baum (oder auch ein eigener „Familienbaum“) erworben werden. Die Urne wird dann im Wurzelbereich des Baumes beigesetzt.
Genauere Informationen zu den Grabarten auf den Glandorfer Friedhöfen, den unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten und verschiedenen Formen von Auferstehungsfeiern bzw. Trauerfeiern entnehmen Sie bitte der Broschüre der katholischen Kirchengemeinde Glandorf.